Wie jedes Frühjahr erwachen die im letzten Jahr geschlüpften Jungköniginnen von Wespen und Hornissen und suchen einen geeigneten Ort zur Nestgründung.
Drei Arten spielen dabei eine Rolle: die Deutsche Wespe, die Gemeine Wespe und die Hornisse. Diese Hautflügler bevorzugen dunkle oder halbdunkle Orte wie Rollokästen oder Jagdkanzeln für den Nestbau.
Hornissen und Wespen Flyer (PDF)
Wildbienen Flyer (PDF)
Wespen beginnen im März/April, Hornissen im Mai mit der Suche nach einem geeigneten Nistplatz. In unserer aufgeräumten Umgebung wird es für sozial lebende Insekten jedoch immer schwieriger, passende Orte zu finden.
Erstaunlich ist, wie diese Insekten dennoch durch Ritzen und Fugen in Gebäuden Hohlräume finden, um dort ihre Nester zu bauen.
Die frühere Waldwirtschaft ließ zu wenige Biotopbäume mit Höhlungen stehen, und Totholz blieb selten liegen. Inzwischen wird Totholz häufiger im Wald belassen, dennoch sind Nistplätze rar – viele Insekten weichen deshalb in Siedlungen und Städte aus.
Machen Sie Rolllokästen, Geräteschuppen und Jagdkanzeln für Insekten unattraktiv:
Nelkenöl erhalten Sie in 10 ml Fläschchen in Apotheken oder Drogerien. Träufeln Sie es auf ein Wattepad und geben dieses in einen Papier-Teefilter. Verschließen Sie den Filter mit einem Faden, befestigen Sie diesen seitlich im Rollokasten.
Nach ca. 3 Wochen kann der Beutel entfernt und erneut beträufelt werden. Eine Wiederholung reicht aus, um einen Zeitraum von etwa 6 Wochen (Mitte April – Ende Mai) abzudecken.
Starke Düfte vermeiden die Ansiedlung von Wespen und Hornissen. Diese für sie übelriechenden Orte werden als Nistplätze gemieden – eine Methode, die als Vergrämung bezeichnet wird.
Es müssen nicht alle Rollläden gesichert werden. Hautflügler bevorzugen den Südosten oder Süden eines Gebäudes. Auf der Nordseite gelegene Rollläden werden nur in Ausnahmefällen besiedelt.
Hat eine Wespen- oder Hornissenkönigin mit dem Nestbau begonnen, lässt sie sich nicht mehr vertreiben. Es darf dann auch nicht mehr versucht werden, sie mit Nelkenöl zu vergrämen – die Tiere könnten aggressiv reagieren.
Stellen Sie eine Ansiedlung im sensiblen Bereich von Häusern oder anderen häufig genutzten Gebäuden wie Geräteschuppen, Jagdkanzeln usw. fest, holen Sie sich fachlichen Rat beim zuständigen Landratsamt (UNB) oder Umweltamt Ihrer Stadt.
Im Landkreis Altötting gibt es seit 2003 ein vorbildlich funktionierendes Beraternetzwerk, das in begründeten Fällen auch eine Umsiedlung eines Hornissen- oder Wespenstaats durchführt.
Wichtig: Die gesetzlichen Schutzbestimmungen sind stets einzuhalten!
In der Blütezeit eines Insektenstaates (Juli–September) werden täglich ca. 400 bis 500 g Muskelfleisch anderer Insekten (z. B. Mücken, Bremsen, Fliegen) an die Larven verfüttert.
Die erwachsenen Tiere benötigen Kohlenhydrate in Form von zuckerhaltigen Pflanzensäften – ihr „Flugbenzin“.
Wer ein Nest in der Nähe duldet, wird mit einer effektiven Reduktion von Mücken und anderen Quälgeistern belohnt.
Ich wünsche erfolgreiche Prävention – bitte geben Sie dieses Wissen weiter!
Claus Wittmann, Hautflügelberater und Umsiedler im Lkrs. Altötting