Breitbandausbau in der Gemeinde Teising
im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den
sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit
Übertragungsraten von mindestens
- 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und
- 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse
Ansprechpartner: Herr Hechberger
Hier stellen wir Ihnen verschiedene Dateien als Download zur Verfügung:
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (01.02.2022)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Teising nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung.
E-Mail: Carolin.Schatz@teising.de
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (10.02.2022)
Modul 2 Markterkundung Bekanntmachung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Die Gemeinde Teising ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und
Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt.
Die Gemeinde Teising bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis
spätestens 18.03.2022
an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Teising hat im Zeitraum vom 10.02.2022 bis 18.03.2022 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der
nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Teising führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes,
transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR)) durch. Die Gemeinde Teising bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen,
Angebote bis zum 25.10.2022 um 12 Uhr einzureichen.
Angebote bis zum 30.11.2022 um 12 Uhr einzureichen.
Achtung: Fristverlängerung zur Angebotsabgabe
Bitte reichen Sie Ihr Angebot bis zum 28.02.2023 um 12.00 Uhr ein
Hinweis: Dokument Bekanntmachung – unter 3b hat sich folgender Punkt geändert: Keine geförderte Infrastruktur wie ursprünglich angegeben.
HINWEIS: Die Zusendung der Adressliste des Auswahlverfahrens als XLS Datei an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.
Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Teising bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.
Förderschritt 6: BayGibitR, Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Teising hat am 17.07.2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern erhalten.
Förderschritt 7: BayGibitR, Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurden zwischen der Gemeinde Teising und Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Gemeinde Teising ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Kontakt zur Gemeinde
Gemeinde Teising
Hauptstraße 5
84576 Teising
Tel.: 0 86 33 / 506 39 – 0
E-Mail: rathaus@teising.de
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